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Pulverbeschichtung

Veredeln Sie Ihre Ideen
Wir liefern Qualität und Service dazu

Das dürfen Sie bei uns erwarten:

  • Sehr große Farbvielfalt (annähernd 6.000 verschiedenen Farbtöne stehen Ihnen zur Verfügung)
  • Mehrfarbige Beschichtungen
  • Verschiedene Glanzgrade (von stumpfmatt bis hochglänzend)
  • Struktur-Oberflächen (Fein- und Grobstruktur)
  • Effekt-Beschichtungen (Metallic, Metal-flake, Perlglimmer, Candy, Hammerschlag, u.v.m.)

Das bieten unsere Pulverlacke:

  • Hoher Korrosionsschutz
  • Hohe mechanische Belastbarkeit
  • Umweltfreundlich
  • Hohe Chemikalienbeständigkeit
  • Sehr gute Isolationseigenschaften

Wir verarbeiten ausschließlich Pulverlacke mit GSB Zulassung.


Das können wir für Sie tun:

  • Serienbeschichtungen
  • Einzelteilbeschichtungen
  • Beschichtungen von Teilen die höchsten optischen Anforderungen genügen müssen
  • Beschichtungen von Teilen die schweren Korrosionsschutzvorgaben unterliegen
  • Funktionsbeschichtungen mit Spezialpulvern (ESD ableitfähig, dekontaminierbar, Anti-Graffiti, lebensmittelverträglich, usw.)

Wir beschichten Stahl, verzinkten Stahl, Edelstahl und Aluminium.

In Kombination mit unseren Beschichtungsleistungen bieten wir über regional ansässige, zuverlässige Kooperationspartner folgende Zusatzleistungen an:

  • chemisches Entlacken
  • verchromen / vernickeln
  • Feuerverzinken
  • Nasslackierung
  • Siebdruck
  • Folieren

Gerne erhalten Sie, abgestimmt auf Ihr persönliches Projekt, über unsere Rückruffunktion oder per Mail ausführliche Informationen rund um das Thema Pulverbeschichten.

Montag - Freitag in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr stehen Ihnen unsere Mitarbeiter hierfür zur Verfügung.


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Korrosionsschutz

Sparen Sie nicht an dem was Sie nicht sehen.

Die schönste Pulverbeschichtung ist immer nur so gut, wie das Grundmaterial und der Systemaufbau der Beschichtung.

Durch die richtige Abstimmung von Vorbehandlung, Pulverlack Korrosionsschutzprimer und witterungsbeständigem Decklackpulver lassen sich z.B. auf gestrahltem Stahl Beschichtungen der Korrosivitätskategorie C5 I/M high, nach DIN EN ISO 12944 - 6 erzielen.

Damit ist das Pulverlacksystem auch die erste Wahl, wenn es um hohen Korrosionsschutz geht.


faber Schichten


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Strahltechnik



Grundmaterial, einzuhaltende Beschichtungsparameter und der vorgegebene Verwendungszweck entscheiden über die Wahl des Strahlverfahrens und des geeigneten Strahlmittels.

Unterschiede in der Strahltechnik ergeben sich aus dem Bearbeitungsziel welches erreicht werden soll:

  • Entrosten
  • Entlacken
  • Entzundern
  • Entgraten
  • Aufrauen
  • Reinigen
  • Oberflächenverfestigung
  • Mattieren
  • Oberflächenfinish


Wir strahlen Metall, Holz, Acrylglas und Glas

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

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Für weitere Informationen schreiben Sie uns gerne eine E-mail.
...oder wünschen Sie einen Rückruf?





Impressum

faber
Joachim Grieger
Kleinheidstrasse 8
52080 Aachen
tel. 02405.6013166
fax. 02405.6013168
email. bitte klicken

Steuer-Nr. 201/5286/4392

Öffnungszeit. Montag - Freitag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Konzept/Gestaltung: Ronald Köhler
www.ronaldkoehler.de

Konzept/Umsetzung: Michaela Stoff

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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses Sollten einzelne Regelungen oder Formulierungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit hiervon unberührt.



Quelle: anwalt-seiten.de



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma faber-Oberflächentechnik, vertreten durch den Geschäftsinhaber Joachim Grieger - Kleinheidstr. 8 - 52080 Aachen

1. Allgemeines

1.1 Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind.

1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Durch die Auftragserteilung oder die Anlieferung der zu bearbeitenden Teile werden sie anerkannt. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur dann Vertragsgegenstand, wenn diese abweichenden Geschäftsbedingungen schriftlich von uns anerkannt und bestätigt wurden. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.


2. Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und basieren auf den uns zugegangenen Informationen. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2.2 Alle Angebote verstehen sich ab Werk des Auftragsnehmers, ausschließlich Verpackung und Transport, zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2.3 Verpackungsmaterial, Paletten oder andere erforderliche Verpackungsmittel, die für einen gefahrlosen Transport unbedingt erforderlich sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.4 Bei vereinbarter Lieferung oder Versendung durch den Auftragnehmer sind sämtliche mit der Lieferung / Versendung bis zum vereinbarten Bestimmungsort anfallenden Kosten vom Auftraggeber zu tragen.

2.5 Mehrkosten, die aus dem ungeeigneten Zustand der uns übergebenen Liefergegenstände (z.B. bei mangelnder Beschichtungsfähigkeit) entstehen, werden von uns gesondert in Rechnung gestellt.

2.6 Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

2.7 Erhöhen sich nach Auftragsannahme Kostenfaktoren um mehr als 10 %, ist der Auftragnehmer berechtigt, schriftlich eine Preisanpassung zu fordern. Kann darüber in einem angemessenen Zeitraum keine Einigung erzielt werden, ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.

2.8 Gegen die Ansprüche des Auftragnehmers kann ein Auftraggeber nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist und ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Bei Zahlungsverzug oder Kreditverfall des Auftraggebers werden sämtliche gegen ihn bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Verzugszinsen werden mit 8% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Auftragnehmer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist. Die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur dann zulässig, wenn Mängel von uns ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

2.9 Irrtümer in Angeboten, Kalkulationen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen sowie Schreibfehler binden uns nicht.


3. Anlieferung, Verpackung und Versand

3.1 Die Anlieferung der zu bearbeitenden Teile hat so zu erfolgen, dass eine Beschädigung beim Entladen ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer haftet insofern nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

3.2 Lieferungen erfolgen ab Werk des Auftragnehmers. Leistungs- und Erfüllungsort ist das Werk des Auftragnehmers.

3.3 Lieferfristen bestimmen nur ungefähr den Zeitpunkt der Lieferung ab Werk nach völliger Klarstellung aller erforderlichen Auftragskomponenten. Verbindliche Lieferfristen müssen schriftlich vereinbart werden. Bei Betriebsstörungen irgendwelcher Art, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Störung.

3.4 Teillieferungen in zumutbarem Rahmen mit getrennter Berechnung sind zulässig.

3.5 Die Gefahren des Transports trägt der Auftraggeber. Die Ware wird vom Auftragnehmer gegen Transportgefahren nur bei entsprechender, schriftlich bestätigter Vereinbarung versichert. Das Be- und Entladen ist Sache des Auftraggebers, auch bei Abholung / Anlieferung durch uns. Soweit unsere Mitarbeiter hierbei behilflich sind, handeln sie als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers auf dessen Risiko.

3.6 Sofern nicht eine Verpackungsart durch den Auftraggeber vorgeschrieben wird, trifft der Auftragnehmer die Entscheidung, ob und wie die zu bearbeitenden Teile verpackt werden, nach eigenem Ermessen. Für Transportschäden, die infolge eines Verschuldens des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen auftreten, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


4. Anforderungen an zu beschichtende Teile

4.1 Die zu beschichtenden Bauteile müssen über produktionsgerechte Aufhängemöglichkeiten verfügen.

4.2 Die Teile dürfen keine Stempelungen oder Signierzeichen aufweisen, müssen silikonfrei angeliefert werden und hitzebeständig bis 220°C sein.

4.3 Materialdoppelungen müssen „vor“ dem Verschweißen der Werkstücke gereinigt werden, um Fehlstellen in der Beschichtungsoberfläche durch austretende Öle und Fette zu vermeiden. Für Fehlstellen in der Beschichtungsoberfläche, die durch austretende Öle, Fette oder Emulsionen verursacht werden, übernehmen wir keine Gewährleistung.

4.4 Im Anlieferzustand vorhandene Oberflächenfehler, z.B. Dellen, Kratzer, Schweißspritzer, Schweißschlacke, Rost, Weissrost, Klebstoffreste, Spachtelstellen, Nachbesserungen mit Nasslack, Beschriftungen mit Filzstiften, Zinkdorne, Walzhaut, Zunder und sonstige Unebenheiten, sowie unbehandelte Laserkanten und unzureichend entgratete Schnittkanten werden von uns nicht überprüft und sind nicht Gegenstand späterer Mängelrügen.

4.5 Für Pulverbeschichtung von Aluminium, Edelstahl oder verzinkten Stahlteilen sind vor Ausführung der Arbeiten die entsprechenden Prüfparameter zwischen Kunde und Auftragnehmer festzulegen.

4.6 Der Einsatzbereich der beschichteten Werkstücke ist vom Kunden vor Auftragserteilung anzugeben (Innenbereich / Außenbereich / Industrie / Küste / andere besondere Anforderungen).

4.7 Erhalten wir diesbezüglich keine Information des Kunden, erbringen wir eine Beschichtungsleistung mit 1-schichtiger Decklackbeschichtung (min. 50 µ) nach Korrosivitätskategorie C1.

4.8 Die korrosionsschutz- und beschichtungsgerechte Konstruktion der Werkstücke sind nach den einschlägigen Vorgaben zu beachten und umzusetzen. Lösbare und bedingt lösbare Verbindungen sind zu vermeiden, da es in diesen Bereichen durch Witterungs- und mechanische Beanspruchung zu Abplatzungen der Pulverlackschicht kommen kann. Beschichtungen von Bauteilen mit lösbaren und bedingt lösbaren Verbindungen werden unter Vorbehalt und Ausschluss jeglicher Gewährleistung durchgeführt. Hohlräume, unzugängliche Bereiche und Materialdoppellungen können nicht fehlerfrei beschichtet werden und sind nicht Gegenstand späterer Mängelrügen.


5. Gewährleistung

5.1 Der Auftragnehmer gewährleistet eine einwandfreie Ausführung aller ihm übertragenen Beschichtungsarbeiten nach den Regeln einer elektrostatischen Pulverbeschichtung.

5.2 Die Gewährleistung beginnt mit dem Gefahrübergang.

5.3 Die Gewährleistungsfrist bemisst sich nach den gesetzlichen Vorschriften über Werkleistungen.


6. Einschränkung der Gewährleistung

6.1 Die Gewährleistung erstreckt sich auf den Verbleib der beschichteten Teile unter normalen Umweltbedingungen. Der Angriff aggressiver Gase oder flüssiger Medien sowie mechanischer Einwirkungen entbinden den Auftragnehmer von der Gewährleistung.

6.2 Werden Änderungen an den Waren vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Auftraggeber nicht widerlegen kann, dass der Mangel durch diese Änderung herbeigeführt wurde.

6.3 Bei Vorbehandlungen durch Sandstrahlen können Deformierungen oder Zerstörungen entstehen. Dies gilt z.B. für dünnwandige oder stark korrodierte Teile. Solche Teile werden nur unter Vorbehalt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung gestrahlt.

6.4 Für die Beschichtung auf bereits beschichteten Flächen kann keine Gewährleistung übernommen werden.

6.5 Bei verzinkter Ware wird aufgrund des von uns nicht beeinflussbaren Untergrundes die Gewährleistung abgelehnt, insbesondere Ausgasung, Haftungsstörungen und Rauhigkeiten können nicht als Reklamation anerkannt werden.

6.6 Für die Lichtbeständigkeit von Farbtönen wird keine Gewährleistung übernommen. Es können lediglich die Lichtechtheitswerte der Farbwerke angegeben werden, die bei Einhaltung aller notwendigen Bedingungen erzielt werden. Geringe Farbabweichungen sind zulässig und mindern nicht die Gebrauchstauglichkeit der Waren.

6.7 Für Formänderungen von Blechen und Kantblechen unter 3 mm Blechstärke, Risse oder dergleichen z.B. aufgrund der Vorbehandlung oder des Einbrennvorgangs können wir keine Gewährleistung übernehmen. Insbesondere gilt dies auch für die Funktion, Maß- oder Passgenauigkeit beweglicher Teile.

6.8 Die Kunden werden von uns nach bestem Ermessen auf mögliche Probleme bei der Bearbeitung hingewiesen. Daraus ist aber keine allgemeine Hinweispflicht abzuleiten.


7. Beschaffenheitsvereinbarungen

7.1 Als Mängel gelten nicht, sofern nicht schriftlich anders vereinbart,
• abweichende Vorstellungen vom Glanzgrad;
• Fehlbeschichtungen, die auf der Nichtbeachtung der unter 4. genannten Voraussetzungen beruhen
• ausgebesserte Aufhängestellen.


8. Mängelrüge

8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer beschichteten Teile unverzüglich auf erkennbare Mängel zu überprüfen. Mängelrügen, die später geltend gemacht werden, obwohl sie bereits bei Gefahrübergang hätten geltend gemacht werden können, können nicht anerkannt werden.

8.2 Mängel, die bei Gefahrübergang nicht erkennbar waren, jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist erkannt wurden, sind unverzüglich nach deren Erkennung dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.

8.3 Durch unberechtigte Mängelrügen entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.


9. Folgen der Mängelrüge

9.1 Im Falle einer berechtigten und fristgerechten Mängelrüge beschränkt sich die Gewährleistung des Auftragnehmers zunächst auf Nachbesserung innerhalb einer vom Auftraggeber schriftlich zu setzenden angemessenen Frist, die mindestens sechs Wochen betragen muss. Erfolgt die Nachbesserung nicht innerhalb der angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung verlangen. Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe der nachfolgenden Nummer 10.


10. Haftung

10.1 Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht aber wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden oder es handelt sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

10.2 Haftet der Auftraggeber dem Grunde nach, ist seine Einstandspflicht beschränkt auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens, es sei denn, die Einstandspflicht ist gegeben wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit leitender Angestellter.

10.3 Im Falle fehlender zugesicherter Eigenschaften haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, jedoch ebenfalls in der Höhe beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.


11. Haftung des Auftraggebers für Silikonverwendung

11.1 Silikonreste auf zu beschichtenden Teilen können die Beschichtungsproduktion stilllegen. Dem Auftraggeber muss daher die Verantwortung dafür auferlegt werden, dass die zu beschichtenden Teile absolut silikonfrei sind.

11.2 Für eventuelle Schäden haftet der Auftraggeber.


12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1 Erfüllungsort für Lieferung oder Zahlung ist Aachen.

12.2 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlich Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen.

12.3 Für unsere Geschäftsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


13. Teilnichtigkeit

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem unwirksamen möglichst nahe kommt.


14. Datenspeicherung

14.1 Mit Entstehen der Geschäftsverbindung erfolgt unsererseits Datenspeicherung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.


Aachen, den 16. Februar 2013



Datenschutzerklärung
1. DATENSCHUTZ AUF EINEN BLICK

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.


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Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

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2. ALLGEMEINE HINWEISE UND PFLICHTINFORMATIONEN

Datenschutz
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Hinweis zur verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
faber-Oberflächentechnik
Joachim Grieger
Kleinheidstrasse 8
52080 Aachen
tel. 02405.6013166
fax. 02405.6013168
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Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

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3. DATENERFASSUNG AUF UNSERER WEBSITE

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